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Unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl in Sachsen 2024

Am 1. September 2024 wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Wir als Netzwerk Wildtierhilfe Sachsen e.V. haben den Parteien in diesem Zusammenhang Wahlprüfsteine mit Fragen rund um den Schutz und die Unterstützung von Wildtieren zugeschickt. Wählerinnen und Wähler können sich anhand der Antworten selbst ein Bild davon machen, welche Priorität der Wildtierschutz bei den Parteien für das Regierungshandeln nach der Wahl hat. Die Antworten geben auch Aufschluss darüber, ob die Parteien vor dem Hintergrund bestehender Bedrohungen für Wildtiere die Dringlichkeit zu handeln erkannt haben und welche konkreten Pläne sie für die Stärkung des Wildtierschutzes haben.

Sensibilisierung für die Bedeutung von Wildtierschutz

Mit unseren Wahlprüfsteinen möchten wir wichtige Themen des Wildtierschutzes adressieren, das Potential von Schutzmaßnahmen für die Umwelt aufzeigen und die Parteien für unsere Anliegen sensibilisieren. Die Wahlprüfsteine bieten auch einen Anknüpfungspunkt für den weiteren politischen Austausch nach den Landtagswahlen. Unser Verein steht den demokratischen Parteien sowohl vor, als auch nach der Wahl als Ansprechpartnerin mit unserer Expertise zur Verfügung.

Die Antworten der Parteien auf unsere Fragen

Wir haben unsere Wahlprüfsteine an die demokratischen Parteien geschickt, die in den Umfragen zur Landtagswahl separat ausgewiesen werden. Die Antworten sind in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie bei uns eingegangen sind. Untenstehend finden Sie die bisher eingegangenen Antworten (Stand 05.08.2024) ungekürzt zusammengestellt. Wir ergänzen die Zusammenstellung fortlaufend, sobald Antworten von weiteren angefragten Parteien eingehen. Ein Klick auf das Aufklappen-Zeichen bringt Sie zu den Antworten.

1. Was versteht Ihre Partei unter einem Wildtier bzw. der Wildtierhilfe?

SPD Sachsen

Im Gegensatz zu den Haus- und den Nutztieren verstehen wir unter Wildtieren frei in der Natur oder auch in urbanen Räumen lebende Tiere, die nicht domestiziert wurden. Unter Wildtierhilfe verstehen wir ehrenamtliche Strukturen, die sich für das Wohl von Wildtieren einsetzen, Hilfe z.B. über tiermedizinische oder -pflegerische Angebote organisieren und die Gesellschaft über ihre Arbeit und die Belange von Wildtieren informieren.

CDU Sachsen

Der Begriff des Wildtiers findet sich in verschiedenen Gesetzen, eine Definition als solches wird indes nicht explizit aufgeführt. Gerade vor dem Hintergrund der Domestikation gestaltet sich eine solche auch als schwierig.

Im Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BT-DRS 10/5064) wird in der Begründung ausgeführt (siehe S. 18), dass wildlebende Arten solche Tiere sind; „deren Exemplare nicht ausschließlich vom Menschen gezüchtet […] werden (wie Haustiere oder […]). Dabei ist unerheblich, ob das jeweilige Exemplar selbst wild lebt oder nicht oder ob es sich um ein totes Exemplar handelt“. Im Kontext des §960 BGB werden Tiere als wilde Tiere verstanden, die ihrer Art nach, menschlicher Herrschaft nicht unterliegen. Diesen Beschreibungen schließen wir uns an.

Unter Wildtierhilfe verstehen wir die Aufnahme und Pflege verletzter, hilfloser oder kranker
Tiere im Sinne von § 45 Abs. Bundesnaturschutzgesetz.

DIE LINKE Sachsen

Wildtiere sind nichtmenschliche Tiere, die keine Haustiere sind, also keine Domestikationsprozesse durchlaufen haben. Wildtierhilfe beginnt für uns mit der Erhaltung ihrer Lebensräume. Das gilt nicht nur für die Schaffung und Erweiterung von Schutz- und Wildnisgebieten, sondern betrifft auch die Kulturlandschaft und Siedlungsräume. Uns geht es um eine respektvolle Koexistenz von Mensch und Wildtier.
Naturschutz- und Wildnisgebiete wollen wir erweitern. Wir fordern echten Schutz für wilde Tiere durch flächendeckende Biotopverbindungen sowie Tierkorridore und – passagen, auch zum Beispiel durch Zäune an Autobahnen und Geschwindigkeits- begrenzung zur Minderung von Wildunfällen. Die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen NATURA2000-Richtlinie sind ins Leere gelaufen. Für mehr als zwei Drittel der Europäischen Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas – SPA) wurden noch immer keine konkreten Maßnahmen beschlossen, um die Schutzziele zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu erreichen. Das wollen wir ändern. Die Stadtnatur wollen wir erhalten und ausbauen, Blühstreifen in Städten und Dörfern einrichten und Außengelände öffentlicher Einrichtungen sowie Schul- und Kitagelände naturnah gestalten. Wir werden ein Programm zur Wiederbegrünung und Renaturierung von Gemeindeflächen im Freistaat organisatorisch und finanziell unterstützen. Durch Anpassungen in der Bauordnung wollen wir die Berücksichtigung artenschutzfachlicher Belange bei Neubau und Sanierung stärken und Habitate in und an Gebäuden erhalten.
Zur Wildtierhilfe gehört für uns auch ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen und ein Verbot der Pelzherstellung. Hinzu kommt die Forderung nach Unterhaltung und Unterstützung professioneller Anlaufstellen und Auffangstationen für verletzte, kranke oder verwaiste Wildtiere. Mit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz und in der Landesverfassung als Staatsziel geht ein klarer Arbeitsauftrag an alle politischen und staatlichen Verantwortungsträger einher, allen voran die Exekutive und die Gesetzgeber des Bundes und des Landes. Die Linke nimmt diesen Auftrag ernst.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

Aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN ist ein Wildtier ein Tier, das in der freien Natur lebt und nicht
domestiziert wurde. Wildtiere führen ein Leben, das weitgehend unabhängig vom direkten Einfluss
des Menschen ist. Dazu gehören sowohl Säugetiere, Vögel, Reptilien und Amphibien als auch Fische
und Insekten, die in Wäldern, Feldern, Gewässern und anderen natürlichen Lebensräumen
vorkommen. Wir verstehen unter einem Wildtier Tiere, die nicht vom Menschen als Haus-, Nutz- oder
Zuchttier domestiziert sind und die in der Wildnis leben oder, wenn sie nicht in der Wildnis leben,
den Lebensstil eines Wildtieres beibehalten.
Unter Wildtierhilfe verstehen wir die Unterstützung und den Schutz von Wildtieren in ihrer natürlichen
Umgebung sowie die fachlich richtige Hilfeleistung in Notfällen, zum Beispiel nach Unfällen.
Wildtierhilfe umfasst:
Die Rettung, Versorgung, Rehabilitation und bestenfalls Rückentlassung: Wenn Wildtiere verletzt,
krank oder verwaist sind, müssen sie gerettet und rehabilitiert werden. Dies umfasst die
tiermedizinisch korrekte Erstversorgung, medizinische Behandlung und, wenn möglich, die
Rückführung in die Natur.
Den Schutz und Erhalt der Lebensräume: Der Erhalt und die Wiederherstellung von natürlichen
Lebensräumen sind essenziell, um Wildtieren eine gesunde und sichere Umgebung zu bieten. Dies
beinhaltet den Schutz von Wäldern, Gewässern, Wiesen und anderen Ökosystemen. Als
Bündnisgrüne gehört das zu unserer DNA. In dieser Legislaturperiode haben wir dem Bereich endlich
eine angemessene Bedeutung eingeräumt und die Ressourcen dafür erhöht.
Aufklärung und Bildung: Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsprogramme sind wichtig, um das
Bewusstsein für die Bedeutung von Wildtieren und ihren Lebensräumen zu schärfen. Aufklärung
über den richtigen Umgang mit Wildtieren und die Vermeidung von Konflikten zwischen Mensch
und Tier spielt eine zentrale Rolle. Umweltbildung liegt uns als Bündnisgrünen sehr am Herzen –
auch hier haben wir an verschiedenen Stellen Kapazitäten und Ressourcen erhöht. Es macht einen
Unterschied, ob Bündnisgrüne mitentscheiden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Wildtierhilfe ist die tierärztliche Aus- und Fortbildung sowie die
wissenschaftliche Forschung nach anerkannten Standards auf dem Gebiet der Wildtiermedizin und
verwandter Bereiche. Besonders im Fokus stehen dabei sogenannte zoonotische und invasive
Krankheiten bei Wildtieren, die in Zusammenarbeit mit einem wissenschaftlichen Beirat bei
Verdachtsfällen oder erhöhtem Auftreten untersucht werden sollen.
Wir setzen uns für starke gesetzliche Rahmenbedingungen und politische Maßnahmen ein, die den
Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen sicherstellen. Dazu gehört auch die Bekämpfung
illegaler Aktivitäten wie Wilderei und der Handel mit bedrohten Arten. In dieser Wahlperiode haben
wir die Möglichkeit für das Ministerium geschaffen, Wildtierauffangstationen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Unserer Ansicht nach ist das noch zu wenig. In Wildtierauffangstationen
wird eine tolle Arbeit geleistet.

2. Welche Rolle spielt für Ihre Partei die ehrenamtlich organisierte Wildtierhilfe in Sachsen?

SPD Sachsen

Wir erachten die Wildtierhilfe als eine wichtige Aufgabe. Die vielen ehrenamtlich Tätigen in diesem Bereich verdienen hohen Respekt. 

CDU Sachsen

Wir begrüßen das ehrenamtliche Engagement der Wildtierhilfe – egal ob organisiert oder durch einzelne Personen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für den Tier-, Arten- und Biotopschutz. Der seit mehr als 20 Jahren auch in unserer Verfassung verankerte Tierschutz als Staatsziel wird damit im besten Sinne umgesetzt.

DIE LINKE Sachsen

Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes verpflichtet uns dazu, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Im Sinne des Tierschutzes, aber auch für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt leistet die ehrenamtlich organisierte Wildtierhilfe einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Bei der Versorgung rechtlich geschützter Tierarten ergibt
sich darüber hinaus auch ein Mehrwert für den Natur- und Artenschutz. Als Ansprechpartnerin leistet die Wildtierhilfe zudem wichtige Aufklärungsarbeit zum Umgang mit Wildtieren, insbesondere darüber, wann und in welcher Form Hilfe angebracht ist und wann menschliche Einflussnahme negative Folgen hat.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

Wir können den Menschen, die ehrenamtlich Wildtieren helfen, nicht genug danken. Das ist eine
Arbeit, die Zeit braucht – zum Beispiel, wenn es sich um sehr junge Fundtiere handelt, die in kurzen
Intervallen rund um die Uhr Nahrung benötigen. Auch die Bereitschaft, sich weiterzubilden, um die
richtige Hilfe leisten zu können am Wildtier, ist wertzuschätzen. Manche Ehrenamtliche arbeiten seit
vielen Jahren spezialisiert auf Tierarten in der Wildtierhilfe; z.B. Wildvögel oder Igel. Dieser
Erfahrungsschatz ist ein wertvolles Gut und die Weitergabe dieses Wissens von Bedeutung. Das
Thema Generationenwechsel in der Wildtierhilfe ist insbesondere in ländlichen Räumen ein Thema,
dem wir uns bewusst sind. Wir wünschen uns einen Dialog mit den Ehrenamtlichen darüber, wie der
Generationenübergang politisch besser unterstützt werden könnte. Wildtiere benötigen eine
fachgerechte Unterbringung und die Versorgung durch spezialisierte Fachleute. Wir sehen mit Sorge,
dass diese Aufgabe derzeit vor allem durch Spenden und hohes ehrenamtliches Engagement erfüllt
wird. Darum wollen wir dazu beitragen, dass dieses Engagement sichtbarer wird und auch grundhaft
über mehr finanzielle Mittel.

3. Was möchte Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode für die Verbesserung der ehrenamtlichen und institutionellen Wildtierhilfe konkret umsetzen?

SPD Sachsen

Für die Verbesserung der ehrenamtlichen und institutionellen Strukturen verweisen wir auf die Antworten zu den Fragen 4, 5 und 6. 

CDU Sachsen

Die Frage wird, aufgrund der Sachnähe, gemeinsam unter Frage 4 beantwortet.

DIE LINKE Sachsen

Tierschutz, Artenschutz und Bildung sind staatliche Aufgaben. Deshalb setzen wir als Linke uns dafür ein, dass die Arbeit der Wildtierhilfe in diesen Bereichen ausreichend mit finanziellen Mitteln aus dem Landeshaushalt unterstützt wird.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

Wir setzen uns für die Stärkung vorhandener und den weiteren Aufbau eines flächendeckenden
Netzwerks an Wildtierauffangstationen nach dem Vorbild Niedersachsen ein. Der Freistaat weist
Tierheimen Mittel zu, welche zur Aufnahme von Fundtieren (Heimtiere) verpflichtet sind, für
Investitions- und Sachkosten. Unser Ziel ist es, dass auch Wildtierauffangstationen – ehrenamtliche
und institutionelle – grundhaft gefördert werden. Weiterhin wollen wir prüfen, ob die Kostensätze
der Landesuntersuchungsanstalt für notwendige Untersuchungen zur Tiergesundheit für
ehrenamtlich arbeitende Einrichtungen abgesenkt werden können. Für Weiterbildungen in der
Wildtierhilfe für Ehrenamtliche und auch für Tierärzte wollen wir Möglichkeiten suchen, diese zu
unterstützen.

4. Wie werden die vielen Ehrenamtlichen, die sich um verletzte Wildtiere kümmern, durch Ihre Partei unterstützt?

SPD Sachsen

Bisher werden die im Bereich der Wildtierhilfe ehrenamtlich Tätigen nicht gesondert adressiert, so dass wir zunächst auf die allgemeinen Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts eingehen: Mit dem Förderprogramm „Wir für Sachsen“ unterstützen wir Ehrenamtliche unkompliziert mit einer Aufwandsentschädigung. Wir werden es finanziell ausbauen, damit ehrenamtliches Engagement noch mehr Anerkennung findet. Auch in Sachsen sollen Beschäftigte endlich das Recht auf Bildungszeit haben. Wir wollen eine bezahlte Freistellung an bis zu fünf Tagen im Jahr einführen. Die Weiterbildung und Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten werden so unterstützt. Bürgerschaftliches Engagement hält die Gesellschaft in Städten und Gemeinden zusammen. Wir setzen uns für die Ausweitung des „Ehrenamtsbudgets für Kommunen“ ein. Städte und Gemeinden sollen mehr Menschen direkt fördern können, denn diese wissen, wo finanzielle Unterstützung für Ehrenamtliche gebraucht wird.

CDU Sachsen

Wir sehen die Notwendigkeit, die tierschutzrechtliche Versorgung im Hinblick auf aktuelle wie zukünftige Herausforderungen anzupassen. Mit den sächsischen Tierheimen und Tierschutzvereinen und der kommunalen Ebene wollen wir Herausforderungen analysieren und Lösungen erarbeiten, wie deren Arbeit auch zukünftig gewährleistet werden kann.

Dazu gehört für uns auch die Frage des Umgangs und die Versorgung von Wildtieren;
dabei wollen wir einen Fokus auf Zuständigkeiten legen. Die Wildtierhilfe als Ausfallbürge
zu nehmen, sollte nur die Ausnahme darstellen.

Der Freistaat unterstützt heute bereits schon mit dem Förderprogramm „Wir für Sachsen“ ehrenamtlich engagierte Bürger, bei dem auch das Engagement im Bereich Umwelt-, Klima- und Naturschutz förderfähig ist. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements werden wir fortführen.

DIE LINKE Sachsen

Wir wollen durch die Anerkennung ihrer gesellschaftlichen Leistungen das ehrenamtliche Engagement stärken. Nach dem Grundsatz öffentliches Geld für öffentliche Leistungen wollen wir ihre Arbeit mit Landesmitteln bezuschussen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

Wir haben viele Mitglieder, die sich ehrenamtlich in der Wildtierhilfe engagieren. Durch diese
bekommen wir Rückmeldungen, was es für Probleme gibt und was gebraucht wird. Die
gesellschaftliche Wertschätzung für dieses Engagement ist notwendig – und wir können politisch
dafür sorgen, dass es sichtbarer wird und dazu beitragen, neue Menschen dafür zu gewinnen. Was
es schon gibt: über „Wir für Sachsen“ können Ehrenamtliche mit bis zu 45,00 € monatlich gefördert
werden – in dieser Legislatur erfolgte mit Bündnisgrüner Beteiligung eine Aufstockung. Wir wollen
sicherstellen, dass auch in den kommenden Landeshaushalten ausreichend Finanzmittel dafür
bereitstehen. Außerdem streiten wir für die Einführung von fünf Tagen Bildungsurlaub pro Jahr, die für den Bereich der Wildtierhilfe auch genutzt werden könnten. Eine bessere finanzielle
Unterstützung ist unserer Meinung nach notwendig; dafür setzen wir uns ein.

5. In welcher Höhe sollen finanziellen Mittel zur Verbesserung der Wildtierhilfe bereitgestellt werden?

SPD Sachsen

Uns ist bewusst, dass die Aufnahme und Pflege von Wildtieren einen beachtlichen finanziellen und zeitlichen Aufwand erfordert. Auch wenn die Lage der öffentlichen Haushalte grundsätzlich wenig Spielräume bereitstellt, halten wir es für sinnvoll, in einen Austausch über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Wildtierhilfe zu treten. 

CDU Sachsen

Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Herausforderungen ist eine solche spezielle Unterstützung (institutionelle Förderung o. ä.) aktuell nicht vorgesehen. Dessen ungeachtet besteht die Möglichkeit der Nutzung von Förderprogrammen, die sich dem Thema Tierschutz widmen bzw. diesen unterstützen.

DIE LINKE Sachsen

Wildtierauffangstationen sollten analog zu Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen in Anbetracht der von ihnen erfüllten, gesellschaftlichen Aufgaben mit öffentlichen Mittel bezuschusst werden. In den Haushaltverhandlungen fordern wir als Linke regelmäßig eine auskömmliche Finanzierung für Investitionen, Sachkosten (Futter, Tierarzt) und die Finanzierung einer bedarfsgerechten Zahl an Vollzeitstellen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

Wir wollen, dass auch Wildtierauffangstationen wie Tierheime unterstützt werden. Derzeit können
investive Maßnahmen mit bis zu 90% sowie Personal- und Sachkosten bis maximal 10.000,00 €
unterstützt werden. Besser wäre es, statt einer »Förderung« eine grundhafte, sichernde Finanzierung
bereitzustellen, die insbesondere Personalkosten abdeckt. Dafür setzen wir uns ein. Man muss es
aber auch deutlich sagen: es gibt außer Bündnis 90/Die Grünen keine politische Lobby für dieses
Thema derzeit im Landtag – es braucht daher dringend auch den Dialog in Richtung aller
demokratischen Parteien über die Situation und Notwendigkeiten der Wildtierhilfe.

6. Unterstützt ihre Partei analog zu Niedersachsen den Aufbau und die Förderung eines flächendeckenden und funktionalen Netzes freiwilliger/privater staatlich anerkannter Betreuungsstationen (inkl. tiermedizinische Betreuung) im Sinne des § 45 (5) BNatSchG?

SPD Sachsen

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel können wir uns analog zum niedersächsischen Weg oder auch im Rahmen der Zuwendungen an die Sächsischen Naturschutzstationen eine Unterstützung durch den Freistaat generell vorstellen. 

CDU Sachsen

Bereits heute existiert in Sachsen eine Vielzahl an Wildtierauffangstationen, die sich auf bestimmte Wildtierarten spezialisiert haben (z. B. Igel, Fledermäuse oder Vögel) und den Vorgaben des § 45 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz unterliegen. Insoweit sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, das niedersächsische Modell der
anerkannten Betreuungsstationen auch auf Sachsen zu übertragen.

DIE LINKE Sachsen

Auf Grund der Antworten auf die Frage 1 unterstützen wir als Linke den Aufbau und die Förderung eines flächendeckenden und funktionalen Netzes freiwilliger/privater staatlich anerkannter Betreuungsstationen.
Wir wollen ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot von zentralen Einrichtungen zur Verwahrung von gefährlichen Tieren, Wildtieren und durch behördliche Anordnung eingezogenen oder beschlagnahmten Tieren aufbauen und deren finanzielle, sächliche sowie personelle Ausstattung sowie deren Betrieb auskömmlich finanzieren (Drucksache 7/3265).

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

Ja, wir unterstützen den Aufbau eines flächendeckenden Netzwerks an Wildtierauffangstationen,
vgl. bei 3.

7. Wie unterstützt ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode die Arbeit der Sächsischen Tierschutzbeauftragten für landwirtschaftliche Nutztiere, Haustiere und Wildtiere?

SPD Sachsen

Unser Ziel ist es, messbare Verbesserungen für das Tierwohl zu erreichen. Gesellschaft, Politik und Wirtschaft stehen in der Pflicht, Verantwortung für die Tiere zu übernehmen. Neben der Tierschutzbeauftragten wollen wir Tierheime unterstützen, die Veterinärämter stärken und gemeinsam mit der Landestierärztekammer die erforderliche tierärztliche Versorgung und Notdienste absichern. Auf Tierversuche in der Forschung soll zeitnah verzichtet werden, deshalb fördern wir alternative Konzepte. In der Nutztierhaltung nimmt für uns das Tierwohl einen hohen Stellenwert ein. Deshalb wollen wir lokale und regionale Verwertungsketten von sächsischen Tierprodukten weiter stärken und so Tiertransporte minimieren. Die Umstellung von Betrieben auf ökologische Tierhaltung wollen wir erleichtern.

CDU Sachsen

Aufgabe der Landestierschutzbeauftragten ist die Förderung des Tierschutzes und Tierwohls. Eine Begrenzung auf ein bestimmtes Gebiet besteht nicht; aufgrund Ihrer Unabhängigkeit kann sie sich bereits jetzt mit einer Verbesserung des Tierschutzes von bspw. Wildtieren befassen.

Gemeinsam mit dem Tierheimen, Tierschutzvereinen und der kommunalen Ebene wollen wir Herausforderungen analysieren und Lösungen erarbeiten, wie deren Arbeit auch zukünftig gewährleistet werden kann. Der Umgang und die Versorgung von Wildtieren und Exoten, die Steigerung des Anteils an gechipten und registrierten Hunden und Katzen sowie weitere Ansätze des Schutzes freilebender Katzen soll Eingang finden. Besonders die Zahl gekennzeichneter und registrierter Katzen wollen wir steigern und werden für bestehende der Registrierung und Kennzeichnung sensibilisieren.

DIE LINKE Sachsen

Wir wollen in regem Austausch die Arbeit der Landestierschutzbeauftragten mit parlamentarischen Initiativen weiter begleiten und unterstützen. In dieser Legislaturperiode hat sich unsere Landtagsfraktion u.a. für ein Katzenschutzgesetz (Drs 7/10250 und Drs 7/13207) im Sinne einer Katzenschutzverordnung eingesetzt. Sachsen gehört zu den beiden einzigen Bundesländern, die noch keine gesetzliche Regelung gem. §13b TSchG haben, die Katzenhalterinnen und Katzenhalter zur Kennzeichnung und Kastration ihrer freilaufenden Tiere verpflichtet. Neben dem unsäglichen Leid der Streunerkatzen hat dies auch negative Konsequenzen für Singvogel- und andere Wildtierpopulationen. Unser Gesetzentwurf sowie der zugehörige Änderungsantrag wurden leider abgelehnt. Wir werden die Landestierschutzbeauftragte mit parlamentarischen Mitteln darin unterstützen, dieses drängende Tierschutzproblem anzugehen und eine entsprechende Regelung zu erarbeiten. Auch sehen wir im Hinblick auf die Situation der Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen dringenden Handlungsbedarf. Eine Vielzahl seit Jahrzehnten verschleppter Tierschutzprobleme hat in Kombination mit einer völlig unzureichenden finanziellen Unterstützung und unter dem Einfluss der Coronapandemie dazu geführt, dass Tierheime und Tierschutzvereine völlig überlastet und zum Teil handlungsunfähig geworden sind. Unsere Landtagsfraktion hat dazu einen umfassenden Antrag (Drs
7/15944) eingebracht, der einen großen Teil der Probleme adressiert und Lösungen aufzeigt. Leider wurde auch dieser Antrag von der Landtagsmehrheit abgelehnt. Auch hier werden wir uns weiter für Verbesserungen einsetzen.
Die Liste der drängenden Tierschutzprobleme und notwendiger Maßnahmen ließe sich noch beliebig fortführen. Dazu gehört auch die Anerkennung der gemeinnützigen Arbeit von Wildtierauffangstationen, die letztlich im Auftrag des Staates gesellschaftliche Aufgaben, wie Öffentlichkeitsarbeit als Teil der Bildung, Tierschutz und Naturschutz erfüllen. Es gibt viel zu tun für die Sächsische Landestierschutzbeauftragte. Dabei werden wir als Linke gerne unterstützen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

Nur, weil es uns BÜNDNISGRÜNE in dieser Regierung gab, gibt es jetzt auch für Sachsen eine
Tierschutzbeauftragte.
Wir werden sicherstellen, dass die Sächsische Tierschutzbeauftragte und die zugehörige
Geschäftsstelle auch in den kommenden Landeshaushalten ausreichend Finanzmittel erhält – hier
muss nachgearbeitet werden. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass für die Sächsische
Tierschutzbeauftragte analog zur Sächsischen Datenschutzbeauftragen oder Sächsischen
Ausländerbeauftragten, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird und insbesondere Aufgaben
und Rechte definiert werden. Dadurch kann auch die Existenz dieser Stelle sichergestellt werden –
nicht alle Parteien teilen die Auffassung, dass das überhaupt notwendig sei.

8. Unterstützt ihre Partei eine weisungsungebundene Sächsische Tierschutzbeauftragte bzw. Tierschutzbeauftragten?

SPD Sachsen

Die Sächsische Tierschutzbeauftragte ist mit einer Stabstelle beim Sächsischen Sozialministerium angesiedelt. Wir haben bei der Einführung auf eine fachliche und politische Unabhängigkeit geachtet. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist die Tierschutzbeauftragte in beratender Funktion tätig.

CDU Sachsen

Die Rolle der Sächsischen Landestierschutzbeauftragten ist bereits unabhängig und ihre Organisation außerhalb des Sozialministeriums angesiedelt und daher weisungsungebunden.

DIE LINKE Sachsen

Die Landestierschutzbeauftragte soll als Schnittstelle zwischen Verbänden, Öffentlichkeit und staatlichen Institutionen fungieren und ausschließlich ihrer Kernaufgabe dem Tierschutz verpflichtet sein. Dabei politisch und fachlich unabhängig arbeiten zu können, ist aus linker Sicht für eine Tierschutzbeauftragte unerlässlich (Drucksache 6/14771).

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

Selbstverständlich unterstützen wir das. Zur Erfüllung der Aufgabe von strukturellen
Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes und deren Umsetzung für mehr Tierwohl, braucht es
politische und fachliche Unabhängigkeit. Nur so ist sichergestellt, dass die Politik und Behörden
wirklich zum Wohle jedes einzelnen Tieres agieren.

9. Unterstützt ihre Partei die Berufung eines bzw. einer Sächsischen Wildtierbeauftragten?

SPD Sachsen

Wir erachten die Berufung einer Sächsischen Tierschutzbeauftragten, die sich auch für die Belange von Wildtieren einsetzen soll, für ausreichend.

CDU Sachsen

Ein zusätzlicher Wildtierbeauftragter ist nicht vorgesehen bzw. geplant.

DIE LINKE Sachsen

Wir hatten über mehrere Legislaturperioden die Berufung einer Landestierschutzbeauftragten gefordert und sind sehr froh über die längst überfällige Berufung. Vor dem Hintergrund der Bandbreite und Fülle an Aufgaben der amtierenden Landestierschutzbeauftragten erscheint eine Verteilung der Aufgabenbereiche durchaus sinnvoll. Zu konkreten Organisationsstrukturen ist jedoch derzeit der Meinungsbildungsprozess in unserer Partei noch nicht abgeschlossen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

In Baden-Württemberg gibt es Wildtierbeauftragte (WTB) als zentrale Ansprechpartner für Wildtiere
in den Landkreisen. Sie sind gesetzlich verankert im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-
Württemberg (JWMG). Für Sachsen unterstützen wird das auch. Denn: die Bearbeitung von Aufgaben,
die sich mit Wildtieren beschäftigen, ist ein Querschnittsfeld. Die WTB sollen wildtierbezogene
Querschnittsaufgaben erfüllen, die von der Koordinierung des Wildtiermonitorings im Landkreis
über die Beratung und Unterstützung von Konzepten bis zur Abstimmung mit anderen
Fachbereichen (z. B. Jagd, Naturschutz, Forst,…) reichen.

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