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Damwild

Jagdbares Wildtier gefunden

Die Aneignung eines kranken Wildtieres, das dem Jagdrecht unterliegt, bedarf der vorherigen Zustimmung der/des Jagdausübungsberechtigten bzw. der/des Revierinhabenden. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Fund der/dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten , dem Landratsamt oder der örtlichen Polizei unbedingt melden! Sollten Sie dies nicht oder stark verzögert tun, drohen empfindliche Strafen.

Unten finden Sie eine Liste mit Telefonnummern der entsprechenden Jagd- und Naturschutzbehörden der jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Diese können bei allen Fragen weiter helfen und unter Umständen auch Hilfe vermitteln, zum Beispiel Wildtierauffangstationen.

An Wochenenden und an Feiertagen helfen die Rettungsleitstellen weiter. Ruf: 112

Weitere Informationen finden Sie beim Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaftlink.