Jagdbares Wildtier gefunden
Die Aneignung eines kranken Wildtieres, das dem Jagdrecht unterliegt, bedarf der vorherigen Zustimmung der/des Jagdausübungsberechtigten bzw. der/des Revierinhabenden. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Fund der/dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten , dem Landratsamt oder der örtlichen Polizei unbedingt melden! Sollten Sie dies nicht oder stark verzögert tun, drohen empfindliche Strafen.
Unten finden Sie eine Liste mit Telefonnummern der entsprechenden Jagd- und Naturschutzbehörden der jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Diese können bei allen Fragen weiter helfen und unter Umständen auch Hilfe vermitteln, zum Beispiel Wildtierauffangstationen.
An Wochenenden und an Feiertagen helfen die Rettungsleitstellen weiter. Ruf: 112
- Stadt Chemnitz 0371 / 4880
- Stadt Dresden 0351 / 4880
- Stadt Leipzig 0341 / 1230
- LRA Bautzen 03591 / 52510
- LRA Erzgebirgskreis 03733 / 8310
- LRA Görlitz 03581 / 6630
- LRA Leipzig 03433 / 2410
- LRA Meißen 03521 / 7250
- LRA Mittelsachsen 03731 / 7990
- LRA Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 03501 / 5150
- LRA Vogtlandkreis 03741 / 3920
- LRA Zwickau 0375 / 44020
Weitere Informationen finden Sie beim Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.