Finanzieller Zuschuss zum § 11-Sachkundelehrgang
Gerne wollen wir unsere Mitglieder beim Erlangen der § 11-Sachkunde unterstützen und ihnen die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen finanziell erleichtern.
Für zukünftige Veranstaltungen ist für die Entscheidungsfindung im Vorstand erforderlich, dass uns der Antrag auf finanziellen Zuschuss ca. zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung vollständig vorliegt (Antragsformular siehe unten).
Nach positiver Entscheidung durch den Vorstand ist eine Anmeldung zum Lehrgang möglich.
Für die anschließende Abrechnung des Zuschusses benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Formular „Verwendungsnachweis“ (siehe unten)
- Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug)
- Teilnahmebescheinigung
- Bankverbindung, sofern diese von der beim Verein hinterlegten abweicht
Bitte stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig und rechtzeitig eingereicht werden, damit eine reibungslose Bearbeitung erfolgen kann.
Wo kann ich den Lehrgang absolvieren?
Es gibt verschiedene Anbieter für § 11-Sachkundelehrgänge. Als Beispiel möchten wir einen Lehrgang nennen, mit dem wir in der Vergangenheit gute fachliche und organisatorische Erfahrungen gemacht haben.
Der nächste Lehrgang findet Anfang März beim Institut Dr. Heidrich (IDH) bei Potsdam statt.
Uns wurden hierzu ein Infoflyer mit den Kosten sowie ein Merkblatt mit dem zeitlichen Ablauf und dem Anmeldelink zur Verfügung gestellt.
Die beiden Dokumente können ebenfalls unten auf dieser Seite heruntergeladen werden und dienen als Orientierung für die Antragstellung auf finanzielle Unterstützung.
Mitglieder unseres Netzwerks erhalten für diesen Lehrgang zudem 10 % Ermäßigung auf die Lehrgangsgebühren.