Finanzieller Zuschuss zum § 11-Sachkundelehrgang
Gerne wollen wir unsere Mitglieder beim Erlangen der § 11-Sachkunde unterstützen und ihnen die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen finanziell erleichtern.
Für zukünftige Veranstaltungen ist für die Entscheidungsfindung im Vorstand erforderlich, dass uns der Antrag auf finanziellen Zuschuss ca. zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung vollständig vorliegt (Antragsformular siehe unten).
Nach positiver Entscheidung durch den Vorstand ist eine Anmeldung zum Lehrgang möglich.
Für die anschließende Abrechnung des Zuschusses benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Formular „Verwendungsnachweis“ (siehe unten)
- Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug)
- Teilnahmebescheinigung
- Bankverbindung, sofern diese von der beim Verein hinterlegten abweicht
Bitte stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig und rechtzeitig eingereicht werden, damit eine reibungslose Bearbeitung erfolgen kann.