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Erstmalige Umsetzung der Förderrichtlinie – Förderung eines Fischottergeheges zur Auswilderung in Sachsen

Im Rahmen der Förderrichtlinie des Netzwerk Wildtierhilfe Sachsen e.V. hat der Vorstand am 19.05.2025 positiv dem ersten Antrag eines Vereinsmitgliedes zugestimmt und unterstützt die baulichen Maßnahmen eines Geheges für Eurasische Fischotter auf dem Vereinsgelände von Nature Support e.V.. Mit einem Fördergeld von 1500,00 Euro wird dieses Gehege nicht nur zur artgerechten Haltung der Fischotter beitragen, sondern auch die erste Möglichkeit in Sachsen bieten, verletzte oder verwaiste Fischotter aufzunehmen, zu pflegen und sie im Soft release-Verfahren wieder auszuwildern.

Fischottergehege mit Fischottern, einem Teich und einem Stamm
Fischottergehege mit Fischottern, einem Teich und einem Stamm

Situation der Fischotter in Deutschland

Fischotter sind in vielen Regionen Deutschlands, einschließlich Sachsen, bedroht. Die Schaffung eines speziellen Geheges bietet den Tieren einen sicheren Lebensraum, in dem sie sich erholen und auf die Rückkehr in die Wildnis vorbereitet werden können. Das Gehege ist mit natürlichen Elementen ausgestattet, die den Lebensbedingungen in freier Wildbahn nachempfunden sind, um den Ottern ein möglichst stressfreies Umfeld zu bieten. 

Insgesamt stellt die Förderung des Fischottergeheges bei Nature Support e.V. einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz in Sachsen dar und zeigt, wie wichtig es ist, sich für den Erhalt der heimischen Tierwelt einzusetzen. Wir freuen uns auf die positive Entwicklung dieses Projekts und die Rückkehr der Fischotter in ihre natürliche Umgebung. 

Fischotter auf dem Rücken
Fischotter auf dem Rücken im Gehege

Qualifizierte Pflege für Fischotter

Im Rahmen der Förderung von Mitgliedern durch unser Netzwerk setzen wir uns aktiv dafür ein, die Bedingungen für Wildtiere in Pflegestellen zu verbessern. Diese Maßnahme ist von entscheidender Bedeutung, da viele verletzte oder verwaiste Tiere auf die Unterstützung von Pflegestellen angewiesen sind, um sich zu erholen und wieder auf ein Leben in der Wildnis vorbereitet zu werden. Ein zentraler Aspekt für die Förderung ist die Unterstützung zur Erlangung der § 11 Erlaubnis im Rahmen des Tierschutzgesetzes. Diese Erlaubnis ist notwendig, um Wildtiere artgerecht zu halten und zu pflegen. Sie stellt sicher, dass die Einrichtungen, die Wildtiere aufnehmen, über das erforderliche Fachwissen, die geeigneten Räumlichkeiten und die notwendigen Ressourcen verfügen, um den Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist nicht nur ein Zeichen des Tierschutzes, sondern auch eine Voraussetzung für die Qualität der Pflege, die die Tiere erhalten.

Unser Beitrag zum Wildtierschutz

Durch die Unterstützung von Mitgliedern können wir einen wichtigen Beitrag leisten, dass Pflegestellen finanzielle Mittel und Schulungen erhalten, die ihnen dabei helfen, um die Anforderungen der § 11 Erlaubnis zu erfüllen. Dies umfasst die Schaffung geeigneter Gehege, die Bereitstellung von artgerechtem Futter und medizinischer Versorgung sowie die kontinuierliche Weiterbildung. Eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Schulungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass unsere Mitglieder über das notwendige Wissen verfügen, um die speziellen Bedürfnisse der Wildtiere zu verstehen und zu erfüllen. Darüber hinaus fördert die Initiative auch den Austausch zwischen den Pflegestellen und anderen Organisationen, um Synergien zu schaffen und voneinander zu lernen. Durch die Vernetzung können wir gemeinsam an Lösungen arbeiten, die nicht nur den einzelnen Tieren, sondern auch der gesamten Wildtierhilfe in Sachsen zugutekommen. 

Seien Sie auch dabei!

Möchten Sie auch eine finanzielle Förderung für ihr Vorhaben zum Wildtierschutz oder haben Sie Interesse an der § 11 Erlaubnis, dann werden Sie Mitglied (sofern Sie es noch nicht sind) und beantragen hier die Förderung.

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